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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VG 9/04   

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https://dejure.org/2006,10102
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VG 9/04 (https://dejure.org/2006,10102)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.07.2006 - L 5 VG 9/04 (https://dejure.org/2006,10102)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - L 5 VG 9/04 (https://dejure.org/2006,10102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Gewaltopferentschädigung - Bestattungsgeld - nichtrentenberechtigtes Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Vorsatz - kindlicher Täter im Vorschulalter - Rangelei - Schubsen von einer Brücke

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 OEG; § 1 Abs. 5 OEG; § 1 Abs. 8 OEG; § 9 Nr. 4 BVG; § 36 Abs. 3 BVG; § 49 BVG; § 828 Abs. 1 BGB
    Gewährung von Elternrente und Bestattungsgeld nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Voraussetzung der Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns; Unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; Differenzierung des Rechtsbegriffes des rechtmäßigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Elternrente und Bestattungsgeld nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Voraussetzung der Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns; Unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; Differenzierung des Rechtsbegriffes des rechtmäßigen ...

  • RA Kotz

    Keine Opferentschädigung nach Tod unter spielenden Vorschulkindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Opferentschädigung bei Gewalttat unter spielenden Kindern?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVG § 36 Abs. 3 § 9 Nr. 4; OEG § 1 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei kindlichem Täter im Vorschulalter, Vorsatz bei Rangelei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R

    Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VG 9/04
    (aa) Es ist bereits fraglich, ob es sich bei einem gezielten Schubsen / Stoßen um einen tätlichen Angriff des L. gehandelt haben würde, nämlich um eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper des I. gerichtete gewaltsame Einwirkung (vgl. zur Definition des Angriffs: BSG, Urteil vom 3. Februar 1999 - B 9 VG 7/97 R, SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Zusammengefasst muss der Vorsatz sich nur auf den Angriff als solchen, also auf die unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Opfers i.S. einer Körperverletzung, nicht aber auf den entstandenen Körperschaden gerichtet haben ("natürlicher Vorsatz", vgl. BSG, Urteil vom 3. Februar 1999 - B 9 VG 7/97 R, SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Derartige sozial übliche Handlungen sind von der staatlichen Entschädigungspflicht nach dem OEG ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 3. Februar 1999 - B 9 VG 7/97 R, SozR 3-3800 § 1 Nr. 14; Urteil vom 23. Oktober 1985 - 9a RVg 9/85 -, SozR 3800 § 1 Nr. 6 - zu körperlichen Kontakten auf Volksfesten).

    Der Vorsatz i.S.d. OEG muss dagegen gerade auf Rechtsbruch gerichtet sein (BSG, Urteil vom 3. Februar 1999 - B 9 VG 7/97 R, SozR 3-3800 § 1 Nr. 14).

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, welche Anforderungen bei einem schuldunfähigen Kind im Vorschulalter an den Vorsatz i.S.d. § 1 OEG ("natürlicher Vorsatz", vgl. BSG, SozR 3-3800 § 1 Nr. 14) zu stellen sind, zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - L 6 VG 49/00

    D (A), Opferentschädigungsgesetz, rechtmäßiger Aufenthalt, Duldung, humanitäre

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VG 9/04
    Auch war nach § 1 Abs. 5 S. 2 OEG a.F. nicht erforderlich, dass eine der dort genannten Duldungen tatsächlich von der Ausländerbehörde erteilt worden ist (BSG, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. September 2005 - L 6 VG 49/00, Breithaupt 2006, 312).

    Unabhängig von den Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 OEG a.F. und unabhängig davon, ob die Kläger zumindest ab 1. Januar 2005 zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 1 Abs. 5 OEG n.F. gehören (vgl. zum zeitlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 5 OEG n.F.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. September 2006 - L 6 VG 49/00, Breithaupt 2006, 312), scheitert ein Anspruch auf Bestattungsgeld am Fehlen eines vorsätzlichen tätlichen Angriffs i.S.d. § 1 Abs. 1 OEG.

  • SG Hildesheim, 10.06.2004 - S 7 VG 31/00

    Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines Kindes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VG 9/04
    Die hiergegen beim Sozialgericht Hildesheim am 2. Oktober 2000 erhobenen Klagen auf Elternrente (S 7 VG 30/00) und auf Bestattungsgeld (S 7 VG 31/00) sind mit Beschluss vom 12. Januar 2001 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 10. Juni 2004 (S 7 VG 31/00), den Bescheid des Beklagten vom 20. März 2000 i.d.F. des Widerspruchsbescheides vom 6. September 2000 und den Bescheid vom 20. März 2000 i.d.F. des Widerspruchsbescheides vom 31. August 2000 aufzuheben,.

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VG 9/04
    Damit war der Rechtsbegriff des rechtmäßigen Aufenthaltes i.S.d. Ausländerrechts nicht identisch mit dem des OEG (BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 5/00 R, BSGE 88, 103).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00

    Anspruch auf Versorgung eines Opfers wegen einer Kindesentführung; Schutz vor

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VG 9/04
    Die hiergegen beim Sozialgericht Hildesheim am 2. Oktober 2000 erhobenen Klagen auf Elternrente (S 7 VG 30/00) und auf Bestattungsgeld (S 7 VG 31/00) sind mit Beschluss vom 12. Januar 2001 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VG 8/05
    Der Senat hat in dem u.a. von der Klägerin gegen den Beklagten geführten Berufungsverfahren L 5 VG 9/04 das neuropädiatrische/sozialpädiatrische Gutachten nach Aktenlage der Dr. V. (Sozialpädiatrisches Zentrum W.) vom 25. April 2006 eingeholt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die die Klägerin betreffende Beschädigtenakte des Beklagten (Antragslisten-Nr. X. OEG), die Gerichtsakte S 7 VG 31/00 (SG Hildesheim) / L 5 VG 9/04 (LSG Niedersachsen-Bremen) und die erst- und zweitinstanzliche Gerichtsakte verwiesen.

    Mangels Vorliegens eines vorsätzlichen tätlichen Angriffs i.S.d. OEG ist nicht mehr entscheidungserheblich, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 OEG (rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet) erfüllt sind (vgl. hierzu: S. 9f. des Urteils des erkennenden Senats vom 19. Juli 2006 in dem Parallelverfahren L 5 VG 9/04).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 27/07
    Die Kläger gemeinsam haben gegen das ihnen am 2. August 2004 zugestellte Urteil am 13. August 2004 Berufung eingelegt, mit der sie weiterhin Bestattungsgeld und zunächst auch Elternrente begehren bzw. begehrt haben (vormals: L 5 VG 9/04).

    Das Landessozialgericht hat zum Verfahren L 5 VG 9/04 Auskünfte vom Landkreis AB.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 10 VE 21/11
    Gegen das den Klägern am 2. August 2004 zugestellte Urteil und gegen den der Klägerin zu 1.) am 11. April 2005 zugestellten Gerichtsbescheid haben die Kläger am 13. August 2004 und am 27. April 2005 jeweils Berufung eingelegt, die unter dem Aktenzeichen L 5 VG 9/04 (Bestattungsgeld und Elternrente) und L 5 VG 8/05 (Beschädigtenversorgung) geführt wurden.

    Das Landessozialgericht hat nach Einholung eines neuropädiatrischen/sozialpädiatrischen Gutachtens der Kinderärztin Dr. X. vom 25. April 2006 zum Verfahren L 5 VG 9/04 mit Urteilen vom 19. Juli 2006 die Berufungen zurückgewiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 5 VG 6/05

    Feststellung von Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen nach dem

    Schließlich enthält das Tatbestandsmerkmal "Angriff" keine rechtliche Würdigung, sondern dient der Abgrenzung von gezielt gegen Personen gerichteten gewaltsamen Einwirkungen einerseits von nicht entschädigungspflichtigen Handlungen andererseits (wie z.B. Neckereien, unbewusst ausgeführten Handlungen, sozialadäquaten körperlichen Kontakte auf Volksfesten (BSG, Urteil vom 23. Oktober 1995 - 9a RVg 9/85, SozR 3800 § 1 Nr. 6) oder Rangeleien unter spielenden Kindern im Vorschulalter (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Juli 2006 - L 5 VG 9/04)).
  • SG Dortmund, 26.03.2010 - S 19 (7) VG 356/08

    Opferentschädigung für in Deutschland geduldete Ausländer

    Es muss vielmehr eine Auseinandersetzung mit der seit dem 01.01.2005 geänderten Fassung des § 1 Abs. 5 S. 2 OEG stattfinden, eine Norm, welche sich von anderen Sozialgesetzen wie dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder auch dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) dadurch unterscheidet, dass sie nicht explizit allein solchen Ausländern einen Anspruch zubilligt, welche eine Aufenthaltserlaubnis besitzen (vgl. § 1 Abs. 7 BEEG, § 1 Abs. 3 BKGG; zum Unterschied von alter und neuer Fassung des § 1 Abs. 5 S. 2 OEG siehe LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.07.2006, Az: L 5 VG 9/04; allein zur alten Rechtslage siehe BSG, Urteil vom 18.04.2001, Az: B 9 VG 5/00 R; LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.03.2000, Az: L 9 VG 9/97).
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